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Holding

Dachgesellschaft eines → Konzerns, die entweder in Form einer Finanzholding Beteiligungen an den Tochtergesellschaften hält und deren Finanzplanung übernimmt oder in Form einer Managementholding für die → Strategische Planung des Gesamtunternehmens zuständig ist. Jede Holding ist ein Konzern im Sinne des § 18 AktG, aber nicht jeder Konzern ist auch eine Holding, d. h. mit rechtlich selbständiger Muttergesellschaft.

Die einheitliche Leitung, die ein Konzern voraussetzt, kann auch durch ein Unternehmen gleichrangiger Partner im Unternehmensverbund (Gleichordnungskonzern) übernommen werden. Hingegen ist die Muttergesellschaft bei einer Holding hierarchisch den anderen Unternehmen übergeordnet.