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Stammkapital

Bezeichnung für das → Gezeichnete Kapital (= Nominalkapital) einer GmbH, welches das haftende Kapital der Gesellschaft darstellt. Es muss gem. § 5 i. V. m. § 7 GmbHG mindestens 25 000 € betragen und vor der Anmeldung zum Handelsregister mindestens in Höhe von 12 500 € eingezahlt sein. Der Nennbetrag des Geschäftsanteils eines jeden Gesellschafters muss auf volle € lauten.