Kleinste organisatorische Aktionseinheit zur Bewältigung eines Aufgabenkomplexes (→ Aufgabenanalyse, → Aufgabensynthese). Stellen werden meist personenunabhängig gebildet, so dass bei einem Personalwechsel die Stelle erhalten bleibt und neu besetzt werden kann.
A. Bezeichnung der Stelle |
Leiter Vertrieb Inland |
B. Zielsetzung der Stelle |
Konzipierung und Vollzug aller Vertriebsaktivitäten des Geschäftsbereichs A im Ausland |
C. Einzelaufgabe der Stelle |
Erarbeitung eines Marketingkonzeptes und -planes für den Geschäftsbereich A Zielvereinbarung mit den Leitern der Verkaufsregionen Gewährung von Verkaufshilfen zur Realisierung des Marketingplanes „Key Account-Management“ bei überregionalen inländischen Großkunden Entscheidung über Sonderkonditionen bei regionalen Großkunden Überwachung der Vertriebstätigkeit im Inland Personalentscheidungen über Einstellung, Entlassung, Einsatz, Entwicklung und Vergütung für direkt unterstellte Mitarbeiter |
D. Kompetenzen der Stelle |
Vertretung des Vertriebsbereiches nach außen im Inland, einschließlich rechtlich verbindliche Geschäfte abzuschließen |
E. Rang des Stelleninhabers |
Abteilungsleiter |
F. Vorgesetzter des Stelleninhabers |
Geschäftsbereichsleiter A als disziplinarischer Vorgesetzter Leiter Marketing als Fachvorgesetzter |
G. Unmittelbar unterstellte Mitarbeiter |
Leiter der Verkaufsregionen I–V Leiter Verkaufsunterstützung |
H. Stellvertretung |
durch Leiter Verkaufsunterstützung |
I. Zusammenarbeit mit anderen Stellen |
Koordinierte Tätigkeit mit der Entwicklung und Produktion, um eine kundenorientierte Leistungserstellung sicherzustellen |
J. Mitarbeit in Gremien |
Mitglied im Investitionsausschuss und der Abteilungsleiterkonferenz des Geschäftsbereiches A Mitglied im Verbandsausschuss AA des inländischen xy-Fachverbandes |
K. Anforderungen an den Stelleninhaber |
Technische und kaufmännische Vorbildung mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss. Mehrjährige Branchenerfahrung im Vertrieb. Kontaktfreudigkeit und Führungskompetenz im Fachlichen und Sozialen. |
Abb. S-12: Beispiel einer Stellenbeschreibung
Die Bezeichnung, die → Kompetenz und Verantwortlichkeiten einer Stelle sind in der → Stellenbeschreibung geregelt. Stellen mit Weisungsbefugnis werden als → Instanz bezeichnet. Stellen lassen sich i. R. des → Job Sharing und anderer Modelle der Arbeitszeitflexibilisierung zunehmend auch teilen. Voraussetzung hierfür sind teilbare Aufgaben.