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Steuerberater

Geschützte Berufsbezeichnung für Berufsträger, die nach Ablegen der Berufsprüfung vor der Landesfinanzbehörde durch Urkunde der zuständigen Kammer bestellt werden. Der Berufsstand als Freier Beruf ist durch Zwangsmitgliedschaft in Kammern organisiert, die die Berufsaufsicht ausführen.

Der Berufsstand ist befähigt, geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen anzubieten und auszuüben. Der unternehmerische Zusammenschluss von Berufsträgern führt zu Sozietäten, Partnerschaftsgesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Für alle Formen gibt es im Berufsgesetz Vorschriften für die Anerkennung.