Im vereinfachten Gesetzgebungsverfahren aufgrund von Ermächtigungsvorschriften im eigentlichen → Steuergesetz erlassene Regelung, die einzelne Gesetzesnormen näher spezifiziert. Im Steuergesetz wird gemäß Art. 80 GG entweder die Bundesregierung oder der zuständige Bundesminister ermächtigt, solche Verordnungen zu erlassen.
Ob der Bundesrat zustimmen muss, regelt sich nach Art. 80 II 2 GG, je nachdem, ob durch die Verordnung die Belange der Länder und Gemeinden berührt werden. An diese Verordnungen sind alle Beteiligte des Besteuerungsverfahrens, insbesondere der Steuerpflichtige und die → Finanzbehörde, gebunden.