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Steuermesszahl

Multiplikator, der auf eine Ausgangsgröße angewendet zur → Bemessungsgrundlage, dem → Steuermessbetrag führt. So wird im Rahmen der → Gewerbeertragsteuer der Gewerbeertrag mit einer Steuermesszahl (3,5), bei der → Grundsteuer der → Einheitswert mit der entsprechenden Steuermesszahl multipliziert.

 

Ertragskompetenz Bundessteuern, Landessteuern, Gemeinschaftsteuern, Gemeindesteuern, Kirchensteuern
Besitzsteuern vom Einkommen: Einkommensteuer; Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer vom Vermögen: Erbschaftsteuer, Grundsteuer
Verkehrsteuern Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer
Verbrauchsteuern Branntweinsteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer, Energiesteuer, Tabaksteuer, Kaffeesteuer
Direkte Steuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Indirekte Steuern Umsatzsteuer
Personensteuern (Subjektsteuer) Einkommensteuer
Realsteuer (Objektsteuer) Grundsteuer, Gewerbesteuer
Gewinnsteuer Einkommensteuer
Kostensteuer Gewerbesteuer
Laufende Steuern Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer
Einmalige Steuern Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer
Veranlagungssteuern Einkommensteuern
Fälligkeitssteuern Versicherungssteuer

Abb: S-15: Typologie der Steuern