Betrag, der sich nach Anwendung des Steuersatzes auf die → Steuerbemessungsgrundlage ergibt. Die Steuerschuld kann vom Steuerpflichtigen selbst zu berechnen sein (→ Umsatzsteuer, → Lohnsteuer) oder durch Steuerbescheid von der → Finanzbehörde festgesetzt werden.
In besonderen Fällen, z. B. Scheidung, Betriebsübernahme, Gesamtrechtsnachfolge, können auch vermeintlich Unbeteiligte zu Steuerschuldnern werden. Insbesondere die steuerlichen Haftungsvorschriften sind hierbei zu beachten.