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Strategische Allianz

Zusammenschluss (→ Unternehmenszusammenschluss) wirtschaftlich und rechtlich selbständiger Unternehmen, die in bestimmten Funktionsbereichen zum Zweck der Risikosenkung, Kostenverteilung, zur gemeinsamen Entwicklung von Standards und Normen oder zur Ausmerzung selektiver Schwächen zusammenarbeiten.

Im Gegensatz zur → Management-Holding besteht keine gemeinsame Obergesellschaft. So kann beispielsweise im Bereich der Forschung und Entwicklung eine kostenintensive Grundlagenforschung z. T. nur noch gemeinsam erfolgen (z. B. IBM und Siemens zur Entwicklung des neuen Megabyte-Chips). Wenn ein Unternehmen Know-how, das andere Unternehmen evtl. Marketingstärken aufweist, lassen sich hier selektive Schwächen durch „Tauschgeschäfte“ ausmerzen (→ Bartering).

Konkurrenten eines Landes können auch zusammenarbeiten, um eine einheitliche Norm (z. B.: HDTV, D2MAC beim Fernsehen) zu entwickeln. So hat z. B. der VW-Konzern strategische Allianzen mit Nissan, Renault, Volvo, Fiat, Toyota, u. a. Wie zu ersehen ist, nimmt die Verflechtung der Wirtschaft und dadurch evtl. die Gefahr der Konzentration durch strategische Allianzen zu. Zum Leitmotiv der Vorteilhaftigkeit von strategischen Allianzen ist der Begriff → Synergie geworden.

Konkret können dies finanzwirtschaftliche Gründe (z. B. Verbesserung der Kapitalbasis, Risikostreuung), beschaffungspolitische Gründe (z. B. Zugang zu Rohstoffen), marketingpolitische Gründe (z. B. Marktbeherrschung) oder verwaltungstechnische Gründe (z. B. Zentralisierung des Rechnungswesens, der Personalentwicklung) sein.