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Substance over Form

Zentraler Bilanzierungsgrundsatz der IFRS und US-GAAP. Danach ist bei der Beurteilung eines Sachverhalts primär nicht auf seine rechtliche Gestaltung, sondern auf die wirtschaftlichen Auswirkungen abzustellen. Beispielsweise erfolgt nach IFRS 16 und US-GAAP bei Sale-and-Lease-Back-Verträgen häufig keine Realisierung des vollen Buchgewinns im Zeitpunkt der Veräußerung, wenn das wirtschaftliche Eigentum (Nutzungsrecht) beim Verkäufer verbleibt.

Im deutschen Recht ist – mit Ausnahme von Aspekten der Vermögenszuordnung gem. § 246 I HGB entsprechend dem Prinzip des wirtschaftlichen Eigentums in bestimmten Fällen – im Vergleich zu IFRS und US-GAAP stärker die getroffene rechtliche Gestaltung für die Bilanzierung maßgeblich als die wirtschaftliche Betrachtungsweise.