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Kapitalerhaltungstheorien

Konzeptionen, die festlegen, unter welchen Bedingungen das ursprünglich investierte → Eigenkapital als erhalten zu betrachten ist. Dies hängt entscheidend von der Gewinndefinition ab. Gemäß der nominellen Kapitalerhaltungstheorie soll das ursprünglich investierte Eigenkapital in Geldeinheiten erhalten bleiben.

Die Aufwandsverrechnung erfolgt demzufolge auf Basis von Anschaffungskosten und → Herstellungskosten. Die statische Bilanztheorie geht von dieser nominellen Kapitalerhaltung aus. Gemäß der realen Kapitalerhaltungstheorie (= Substanzerhaltungstheorie oder Sachkapitalerhaltungstheorie) soll das ursprünglich investierte Kapital kaufkraftmäßig erhalten bleiben, demzufolge werden die Aufwendungen nicht mit historischen Kosten, sondern mit Tageswerten (Tageswertprinzip) bewertet.

Die dynamische Bilanztheorie (→ Bilanztheorie, dynamische) unterstellt prinzipiell die reale Kapitalerhaltung. Für die → Handelsbilanz und → Steuerbilanz gilt zwar grundsätzlich das Prinzip der nominellen Kapitalerhaltung, wodurch es bei steigenden Beschaffungspreisen zum Ausweis und auch zur Ausschüttung und Besteuerung von sog. Scheingewinnen kommen kann. Doch vermag das Vorsichtsprinzip (→ Grundsatz der Vorsicht), welches tendenziell zu eher höherem → Aufwand und niedrigerem → Ertrag führt, hier zumindest teilweise entgegenzuwirken.

Neben der nominellen und realen wird noch die ertragswertorientierte Kapitalerhaltungstheorie diskutiert, die davon ausgeht, dass das Eigenkapital erhalten ist, wenn der Ertragswert (→ Unternehmensbewertung) des Unternehmens unverändert bleibt, d. h. nur ein Ertragswertzuwachs gilt als ausschüttungsfähig.