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Sunk Costs

Unter die Entscheidungsoberfläche versunkene → Kosten, die für Zukunftsentscheidungen häufig als irrelevant eingestuft werden, aber dennoch als Kosten vorliegen. Beispiel sind etwa bereits vorhandene Materialbestände, die anderweitig nicht mehr eingesetzt werden können, nicht wieder beschafft werden müssen und die insofern bei der Kostenkalkulation eines speziellen Auftrags, für den sie gerade noch verwendet werden, außer Acht gelassen werden.

Sunk Costs liegen demnach vor, wenn über ihre Existenz bereits entschieden worden und die Entscheidung irreversibel ist (beispielsweise unwiderruflich getätigte Auszahlung), aber für die aktuelle Preiskalkulation irrelevant. Die Nähe zum Begriff der Fixkosten ist einsichtig. Sunk Costs können, müssen indes nicht zwingend zum Aufbau von Fixkosten führen.