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Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Aktive oder passive Bilanzpositionen, die der periodengerechten Erfolgsermittlung dienen, indem zeitraumbezogene Einnahmen und Ausgaben, die mehrere Perioden betreffen, so abgegrenzt werden, dass jeder Periode die Aufwendungen und Erträge zugeordnet werden, die sie betreffen. Dabei kann in transitorische und antizipative Abgrenzungsposten unterschieden werden.

Ein transitorischer Abgrenzungsposten ergibt sich, wenn eine Ausgabe oder Einnahme vor dem Abschlussstichtag erfolgt, wenngleich sie einen Zeitraum danach betrifft. Entsprechend führt eine Ausgabe/Einnahme, die erst nach dem Abschlussstichtag erfolgt, die aber wirtschaftlich die Zeit davor betrifft, zu einem antizipativen Abgrenzungsposten. Je nachdem, ob es sich um eine Ein- oder Auszahlung handelt, ergeben sich somit die in Abbildung R-2 dargestellten vier Fallgruppen.

 

Rechnungs- abgrenzungsposten Aktiv Passiv
Transistorisch Ausgabe vor Abschlussstichtag, Aufwand nach Abschlussstichtag (z. B. im Voraus bezahlte Löhne) Einnahme vor Abschlussstichtag, Ertrag nach Abschlussstichtag (z. B. im Voraus erhaltene Zinsen)
Antizipatisch Einnahme nach Abschlussstichtag, Ertrag vor Abschlussstichtag (z. B. noch zu erhaltende Zinsen) Ausgabe nach Abschlussstichtag, Aufwand vor Abschlussstichtag (z. B. noch zu zahlende Löhne

Abb. R-2: Rechnungsabgrenzungsposten

 

Für transitorische Rechnungsabgrenzungsposten besteht sowohl in der Handelsbilanz (gem. § 250 I u. II HGB) als auch in der Steuerbilanz (gem. § 5 V EStG) eine Ansatzpflicht. Sie sind in der Bilanz separat als solche auszuweisen. Dagegen sind antizipative Rechnungsabgrenzungsposten innerhalb der „Sonstigen Forderungen“ oder „Sonstigen Verbindlichkeiten“ zu zeigen.

Transitorische Posten im weiteren Sinne, wie z. B. die Ausgaben für Werbefeldzüge oder die Entwicklung neuer Produkte, dürfen entsprechend dem → Grundsatz der Vorsicht nach HGB und auch nach IFRS und US-GAAP grundsätzlich nicht aktiviert werden