Angelsächsische Bezeichnung für einen Teilbereich der finanzwirtschaftlichen Aufgaben in einer Unternehmung.
Im Einzelnen umfasst diese betriebliche Teilfunktion die Kapitalbeschaffung in Form von kurz- und langfristigem → Fremdkapital, die Aufnahme von → Eigenkapital, die Anlage frei verfügbarer Mittel auf dem → Geldmarkt und → Kapitalmarkt sowie die Schaffung und Pflege entsprechender Beziehungen zu einer → Bank, Anteilseignern und sonstigen Investoren.
Weitere Aufgabenbereiche sind die Absicherung von Währungs- und Zinsänderungsrisiken bei internationaler Geschäftstätigkeit, allgemeine Versicherungsangelegenheiten (→ Versicherung), die Überwachung des Forderungseingangs und häufig auch betriebliche Steuerangelegenheiten (→ Steuern).
Die Abgrenzung zum → Controlling ist zu beachten.