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Umsatz

Summe der mit den Verkaufspreisen bewerteten Absatzmengen oder Dienstleistungen eines Unternehmens während einer Abrechnungsperiode. Der Umsatz wird im Rahmen der handelsrechtlichen GuV der Kapitalgesellschaften als sog. Umsatzerlöse bezeichnet und stellt i. d. R. die erste Position in der GuV gem. § 275 HGB sowohl im Rahmen des Gesamt- als auch Umsatzkostenverfahrens dar.

Er enthält gem. § 277 I HGB die Erlöse aus dem Verkauf (→ Kauf) und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug der Erlösschmälerungen (Boni, → Rabatt, Skonti), der → Umsatzsteuer und sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern, wie z. B. der Stromsteuer. Nach dieser Neudefinition der Umsatzerlöse im Rahmen des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) ab 2016 kommt es für den Ausweis von Umsatzerlösen nicht mehr darauf an, ob es sich um Erträge aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit handelt, die für das Unternehmen typisch sind.

D. h. auch außerordentliche Umsatzerlöse, z. B. im Zusammenhang mit Stilllegungen, sowie Erlöse aus Nebentätigkeiten, die nicht typisch für das Unternehmen sind, wie z. B. aus konzerninternen Umlagen oder Verkäufen an Mitarbeiter, sind nach der Neudefinition in den Umsatzerlösen auszuweisen.