Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)

Steuerrechtliches Pendant zum → Umwandlungsgesetz. Gemäß der Zielrichtung, eine → Umwandlung so wenig wie möglich zu behindern, sieht das Umwandlungssteuerrecht im Kern Steuerfreiheit von Umwandlungsvorgängen durch die Möglichkeit der Buchwertverknüpfung vor. Allerdings muss sichergestellt sein, dass die vorhandenen stillen Reserven steuerverstrickt bleiben.

Der Gesetzgeber hat hierzu umstrittene Besitzzeiten (i. d. R. fünf Jahre) geregelt, was den Erfordernissen einer wirtschaftlich rationalen Handlungsweise widerspricht. Das Umwandlungssteuergesetz ist ebenfalls zum 1.1. 2007 durch die Umsetzung europarechtlicher Regelungen grundsätzlich reformiert worden. Es hat auch mit 28 Paragrafen einen überschaubaren Inhalt, allerdings hat die Finanzverwaltung in einem über 150 Seiten starken Schreiben ihre Sichtweise von Auslegungsmöglichkeiten des Gesetzes festgelegt.