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United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP)

US-amerikanische Rechnungslegungsgrundsätze, die teilweise auch als die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) in den USA bezeichnet werden. Sie unterscheiden sich von den deutschen Rechnungslegungsvorschriften grundlegend in der Rechtsnatur, der Zielsetzung und im Inhalt.

  1. Rechtsnatur: Während die GoB in Deutschland weitgehend kodifiziertes Recht darstellen, werden die US-GAAP von privaten Einrichtungen verabschiedet. Seit 1973 nimmt diese Funktion vor allem der Financial Accounting Standards Board (FASB) wahr.
    Die Verlautbarungen dieser Institution sind durch fallrechtsspezifisches Denken geprägt und weisen i. d. R. einen sehr hohen Detaillierungsgrad auf.
  2. Zielsetzung: Elementare Unterschiede bestehen auch in der Zielsetzung der Rechnungslegung. Während in Deutschland primär die Gläubigerschutzfunktion im Vordergrund steht, dominiert in der US-amerikanischen Rechnungslegung die Informationsfunktion für die Anteilseigner (Shareholder).
  3. Inhalt: Infolge der unterschiedlichen Zielsetzungen steht bei den US-GAAP nicht das Vorsichtsprinzip, sondern das Prinzip der → Fair Presentation im Vordergrund. Hieraus ergeben sich vor allem folgende nachgelagerte Grundsätze: → Substance over Form, → Matching Principle, → Materiality Principle und Consistency Principle (→ Grundsatz der materiellen Bilanzkontinuität (Stetigkeit)).
    Gemeinsam ist der deutschen und US-amerikanischen Rechnungslegung, dass die Wertermittlung auf Basis des → Going-Concern-Prinzips, also unter der Annahme der Unternehmensfortführung, erfolgt, und dass die Periodenabgrenzung auf Basis von → Aufwand und → Ertrag – und nicht etwa Einnahmen und Ausgaben – vorgenommen wird, wenngleich diese je nach Sachverhalt unterschiedlich definiert werden.