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Verbrauchsfolgeverfahren

Verfahren (→ Sammelbewertungsverfahren) zur vereinfachten Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie gehen von einer bestimmten Annahme (Fiktion) aus, in der die Gegenstände verbraucht oder veräußert werden. Diese Fiktion kann grundsätzlich entweder zeitabhängig oder preisabhängig sein.

Zu den zeitabhängigen Verfahren gehören das Fifo-(First in first out-)Verfahren, bei dem unterstellt wird, dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Gegenstände auch zuerst verbraucht oder veräußert werden und das Lifo (Last in first out)-Verfahren, bei dem die genau umgekehrte Verbrauchsfolge unterstellt wird, d. h. dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden.

Preisabhängige Verfahren sind das Hifo (Highest in first out-) und das Lofo-(Lowest in first out-) Verfahren. Beim Hifo-Verfahren (Lofo-Verfahren) wird davon ausgegangen, dass die am teuersten (billigsten) eingekauften oder hergestellten Gegenstände zuerst verbraucht oder veräußert werden.

Nach § 256 HGB sind nur die zeitabhängigen Verfahren Fifo und Lifo zulässig. Steuerrechtlich ist nach § 6 I 2a EStG nur das Lifo-Verfahren erlaubt. Nach IFRS (IAS 2) ist dagegen nur das Fifo-Verfahren zulässig.

Rechentechnisch sind zwei Formen der Verbrauchsfolgeverfahren zu unterscheiden, eine periodenbezogene und eine permanente Ermittlung, je nachdem, ob gemäß der Verbrauchsfolgefiktion eine Bestandsbewertung nur zum Jahresende vorgenommen wird oder ob die Zugänge fortlaufend erfasst und nach jedem Abgang eine entsprechende Bewertung erfolgt.

Auch bei Anwendung der Verbrauchsfolgeverfahren muss das → Niederstwertprinzip beachtet werden, d. h. die (vereinfacht) ermittelten Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind gegebenenfalls auf den niedrigeren Markt- oder Börsenpreis abzuwerten.