Abgaben, die als → Steuern auf die Einkommensverwendung, den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren (Güter) belasten.
Hier fallen Steuerschuldner (-subjekt), also derjenige, der die Steuer an das → Finanzamt schuldet und abführt, und Steuerträger, also derjenige, der wirtschaftlich mit der Steuer belastet ist, auseinander. Allerdings nur dann, wenn eine → Steuerüberwälzung auf den Preis gelingt.
Gelingt dies nicht, trägt der Steuerschuldner auch wirtschaftlich die Steuer. Folgende Gruppen von Verbrauchsteuern werden nach der Ertragskompetenz unterschieden:
- Verbrauchsteuern, deren Aufkommen dem Bund zusteht.
- Verbrauchsteuern, deren Aufkommen den Ländern zusteht.
- Verbrauchsteuern, deren Aufkommen Bund und Ländern zusteht.
- Verbrauchsteuern, deren Aufkommen den Gemeinden zusteht.
Die Verbrauchsteuern tragen etwa zu 25 % zu dem gesamten Steueraufkommen bei.