Umhüllung eines Produktes zum Schutz des Verpackungsinhaltes, zur leichteren Handhabung oder zum besseren Transport (Transportverpackung). Logistisch haben Verpackungen den Zusammenhalt kleiner Einzelteile, die Verhinderung des Zerbrechens oder Auslaufens zur Zielsetzung.
Zunehmend hat die Verpackung marketingpolitische Ziele (Verkaufsverpackung) und verfolgt damit Ziele der Produktpolitik. Darüber hinaus hat die Verpackung eine rechtliche Funktion, indem sie dem Verbraucher gesetzlich vorgeschriebene Mindestinformationen z. B. über die Packungsmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum, den Anteil gesundheitsgefährdender Stoffe (Nikotin, Konservierungsstoffe, etc.) bietet.
Durch die Verpackungsverordnung von 1992 werden die Hersteller von Produkten zur Rücknahme der Verkaufs- und Transportverpackungen verpflichtet. Eine neue Verpackungssteuer zur Abfallvermeidung wird aktuell diskutiert. Im Zuge des ökologisch- sozialen Ansatzes der Betriebswirtschaftslehre werden derartige Probleme erörtert bzw. die Notwendigkeit von Verpackungen zunehmend in Frage gestellt. Das Gewicht der Verpackung wird als → Tara bezeichnet.