Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Umwandlung

Veränderung des Rechtskleids (→ Rechtsform) eines Rechtsträgers durch Verschmelzung, Spaltung (Auf- und Abspaltung), Vermögensübertragung und Formwechsel. Seit 1.10.1995 gibt es in Deutschland ein umfangreiches neues → Umwandlungsgesetz. Dies entspricht einer Umsetzung von EU-Richtlinien, die umfangreiche Regelungen hinsichtlich von Umwandlungsvorgängen beinhalteten. Im Prinzip ist nun handels- und gesellschaftsrechtlich jede vernünftige Form eines Rechtskleidwechsels aller Rechtsformen möglich.

Probleme ergeben sich bei Umwandlungen insbesondere im Bereich der → Haftung, der → Mitbestimmung und des → Gläubigerschutzes, da diese Merkmale für bestimmte Rechtsformen besondere Regelungen enthalten, die nicht durch Umwandlungen ausgehöhlt werden sollen. Teilweise ergeben sich durch Umwandlung erweiterte Rechnungslegungspflichten (→ Konzern).