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Zwangsversteigerung

Im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens vorgenommene öffentliche Versteigerung gemäß § 383 BGB. Rechtsgrundlage ist das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG).

Sie findet durch einen Gerichtsvollzieher in der Gemeinde statt, in der die Pfändung der beweglichen Vermögensgegenstände vorgenommen wurde bzw. die unbeweglichen Vermögensgegenstände sich befinden. Der Zwangsverkauf setzt einen vollstreckbaren Titel (→ Zwangsvollstreckung) voraus und erfolgt durch so genannten freihändigen Verkauf zu dem vor Ort höchstgebotenen Preis.

Der Verkauf kommt zustande durch die Sprachformel „zum ersten, zweiten und dritten“ evtl. mit einem Hammerschlag unterstützt durch den Gerichtsvollzieher. Dadurch wird Mitbietern die Gelegenheit bzw. Zeit geboten, das Gebot zu erhöhen.