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Zwangsvollstreckung

Bei Vorhandensein eines beim zuständigen Amtsgericht zu erlangenden vollstreckbaren Titels in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregeltes Verfahren zur zwangsweisen Durchsetzung einer gerichtlichen Entscheidung.

Zuletzt durch das 2. Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vom 17.12.1997 dahin gehend geändert, dass vollstreckbare Titel auch bei einem Gerichtsvollzieher zu erhalten sind.

Die Zwangsvollstreckung bei beweglichen Gütern erfolgt durch Pfändung und öffentliche Versteigerung. Die Pfändung wird durch einen Gerichtsvollzieher sichtbar gemacht durch eine amtliche Pfandmarke („Kuckuck“). Die öffentliche Versteigerung wird im Wege der → Zwangsversteigerung vorgenommen.