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Vollkostenrechnung

Variante der → Kostenrechnungssysteme, bei dem sämtliche Kosten, d. h. alle → Einzelkosten und alle → Gemeinkosten, im Wege der → Kostenartenrechnung erfasst, in der → Kostenstellenrechnung verteilt und in der → Kostenträgerrechnung auf die → Kostenträger (Leistungseinheiten) zugerechnet wird.

Im Gegensatz zur → Teilkostenrechnung, bei der nur Teile der Kosten auf die Kostenträger verteilt werden, entsteht hier das Problem, dass sowohl → Fixe Kosten als auch Gemeinkosten, für die der Kostenträger, auf den diese verteilt werden, nicht ursächlich ist, bei der → Kalkulation von Preisen zu Fehlinformationen führen können.

So muss bei der Wahl zwischen → Eigenfertigung versus Fremdbezug darauf geachtet werden, dass auch beim Fremdbezug Teile der fixen und gemeinen Kosten in die Abwägung einbezogen werden.