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Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Gesetz zur Verbesserung der Attraktivität und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland. Hierin sind Bestimmungen zum Anlegerschutz, Aufsichtsbestimmungen (§§ 3 ff.) zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit einer → Börse für im Gesetz genannte Wertpapiere (gem. § 2) sowie die Ausdehnung der Geschäftsmöglichkeiten für eine → Kapitalanlagegesellschaft geregelt.

Das Gesetz entspricht einer Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht und war insbesondere zur Bekämpfung spekulativer Geschäfte der Insider (§ 13) an Börsen gedacht. In § 38 sind Strafvorschriften (bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe) und in § 39 Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten geregelt.