Institution zur Beaufsichtigung des Wertpapierhandels. Er berät die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und soll → Insidergeschäften entgegenwirken.
Das Organ besteht aus Ländervertretern, die bisher insbesondere Insiderrichtlinien und Verhaltensregeln für → Börsenteilnehmer aufgestellt haben. Vertreter der → Deutschen Bundesbank und dem Finanz- sowie Wirtschaftsministerium können als Gäste der Institution angehören.