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Börsenzulassung

Zulassung von Wertpapieren zum Handel an der Börse. Die Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahrensweisen sind in der Börsenzulassungs-Verordnung, die in ihrer aktuellen Bekanntmachung aus dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) abgeleitet sind, geregelt.

Die Zulassung ist vom Emittenten zusammen mit einem Kreditinstitut durch einen Zulassungsantrag bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Der Antrag enthält alle wertpapierbezogenen Angaben (Betrag, Art, Höhe, Termine) und wird im Kursblatt und in der Börsenanzeige sowie durch Aushang im Börsensaal veröffentlicht.

Vor jeder Neuemission eines Wertpapiers muss ein Börsenprospekt veröffentlicht werden, der alle Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers beinhalten muss.