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Wiederbeschaffungswert

Wert, zu dem ein → Vermögensgegenstand am Bilanzstichtag wieder beschafft werden könnte.

Diese Wertkategorie ist insbesondere im Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen → Abschreibung relevant, die von den Wiederbeschaffungswerten ausgeht, aber auch im Rahmen der → Handelsbilanz, soweit im Rahmen der Bewertung des → Vorratsvermögens der niedrigere Wiederbeschaffungswert, ausgehend vom Beschaffungsmarkt, heranzuziehen ist.

Der Wiederbeschaffungswert spielt darüber hinaus im Rahmen der verschiedenen → Kapitalerhaltungstheorien eine zentrale Rolle.