Wert, zu dem ein → Vermögensgegenstand am Bilanzstichtag wieder beschafft werden könnte.
Diese Wertkategorie ist insbesondere im Rahmen der Ermittlung der kalkulatorischen → Abschreibung relevant, die von den Wiederbeschaffungswerten ausgeht, aber auch im Rahmen der → Handelsbilanz, soweit im Rahmen der Bewertung des → Vorratsvermögens der niedrigere Wiederbeschaffungswert, ausgehend vom Beschaffungsmarkt, heranzuziehen ist.
Der Wiederbeschaffungswert spielt darüber hinaus im Rahmen der verschiedenen → Kapitalerhaltungstheorien eine zentrale Rolle.