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Willenserklärung

Rechtlicher Fachausdruck für eine auf einen rechtlichen Erfolg gerichtete menschliche Willensäußerung, z. B. das → Angebot eines Verkäufers. Das Resultat von einer oder mehreren Willenserklärungen bezeichnet man als Rechtsgeschäft, z. B. der Kaufvertrag (→ Vertrag), bestehend aus zwei sich deckenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), oder das Testament, bestehend aus einer Willenserklärung.