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Wirtschaftsausschuss

Gremium der Arbeitnehmervertreter in Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht und vom → Betriebsrat bestimmt wird. Mindestens ein Mitglied muss dem Betriebsrat angehören.

Ziel ist die Gewährleistung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Betriebsführung und Betriebsrat. Die Betriebsführung ist verpflichtet gem. § 106 BetrVG, im Wirtschaftsausschuss hinsichtlich der finanziellen, Produktions- und Absatzlage sowie beabsichtigten Stilllegungen, Verlegungen oder Zusammenschlüssen zu informieren.