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Wirtschaftsverbände

Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen sich Unternehmen nach fachlichen Gesichtspunkten (z. B. nach der Branchenzugehörigkeit) freiwillig in Verbänden zusammenschließen, um gemeinsame Interessen wahrzunehmen oder Aufgaben gemeinsam zu erfüllen.

Dazu können die Beratung der Mitglieder in rechtlichen und steuerlichen Fragen oder der Informationsaustausch über Marktdaten (→ Marktforschung) sowie die Vertretung der Mitglieder in der Öffentlichkeit und gegenüber ausländischen Behörden gehören.

Beispiele sind der Verband der deutschen Automobilindustrie, der Verband der Chemischen Industrie und der Zentralverband der Elektrotechnischen Industrie (→ ZVEI-Kennzahlensystem). Die Wirtschaftsverbände treten im Gegensatz zu den Arbeitgeberverbänden nicht bei Tarifverhandlungen in Erscheinung.