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Liquidität

  1. Schuldrechtlich: Fähigkeit, alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können
  2. Bilanziell: Bestand an liquiden Mitteln, der in der Bilanz ausgewiesen wird. Dabei werden je nach Geldnähe der liquiden Mittel unterschiedliche Begriffsumfänge definiert und entsprechend sog. → Liquiditätsgrade berechnet. In den Abschlüssen deutscher Unternehmen werden häufig als liquide Mittel neben den in der Bilanz gem. § 266 II B IV HGB separat zu zeigenden Zahlungsmitteln die in verschiedenen weiteren Positionen ausgewiesenen finanziellen Mittel mit einer Restlaufzeit von weniger als drei Monaten subsumiert und deren Veränderung in der → Kapitalflussrechnung (Cashflow-Statement) dargestellt.