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Zins

Preis für die Überlassung von Kapital, der sich in Abhängigkeit von der Überlassungsdauer und Kapitalhöhe sowie dem Zinsfuß berechnet. Der Zinsfuß richtet sich dabei regelmäßig an den Leitzinsen einer Zentralbank sowie an den Referenzzinssätzen am internationalen → Geldmarkt.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich der Zinsfuß auf ein Jahr und wird als Prozentsatz zum Kapitalbetrag ausgedrückt. Der Zins wird nach folgender Formel berechnet:

Bei Kreditvergabe durch Banken für den Kreditnehmer anfallende Zinsen nennt man Sollzinsen, für Bankeinlagen anfallende Zinsen Habenzinsen.

Sofern Zinsen akkumuliert, d. h. angesammelt, werden, erfolgt ein Zinseszinseffekt, d. h. die nicht fälligen oder nicht bezahlten Zinsen sind wiederum zu verzinsen. Im Rahmen der → Kapitalwertmethode zur Berechnung eines → Barwertes ist dieser Effekt einbezogen.

Die Zinsen können fix oder variabel vereinbart werden, d. h. der Zinsfuß kann über eine Laufzeit fest bleiben oder in Abhängigkeit von den Leitzinsen schwanken. Nach § 246 BGB ist eine Schuld, sofern vertraglich keine andere Regel getroffen wird, mit 4 % zu verzinsen.