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Einnahme

Monetäres Äquivalent der veräußerten Güter und Dienstleistungen eines Unternehmens, welches zu einer Erhöhung des Geldvermögensbestandes führt, d. h. des Zahlungsmittelbestandes und Bestandes an → Forderungen abzüglich → Verbindlichkeiten, so dass gilt:

Einnahme = Einzahlung und/oder Forderungszugang und/oder Schuldenabgang. Der Gegenbegriff ist die Ausgabe. Folgende Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Einnahme = Einzahlung, z. B. Barverkauf von Waren.
  2. Einnahme, keine Einzahlung, z. B. Warenverkauf auf Ziel, der zu einer Zunahme des Geldvermögensbestandes (Forderung) führt, nicht jedoch zu einer Zunahme der Zahlungsmittel, da die Einzahlung erst später anfällt, wenn der Schuldner bezahlt.
  3. Einzahlung, keine Einnahme, z. B. Aufnahme eines Barkredites, der zu einer Mehrung der Zahlungsmittel führt, aber zu keiner Mehrung des Geldvermögensbestandes, da dem Zahlungsmittelzugang in gleicher Höhe ein Zugang der Verbindlichkeiten gegenübersteht.

Einnahmen, die im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung angesetzt werden, stellen sog. → Betriebseinnahmen dar.