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Abschreibung, außerplanmäßige

Abschreibungsverfahren (→ Abschreibungsverfahren), das außergewöhnliche Wertminderungen von Vermögensgegenständen im → Rechnungswesen erfassen soll.

Ursachen für eine außerplanmäßige Abschreibung können eine erhöhte Inanspruchnahme, unterlassene Instandhaltung, der technische Fortschritt, Katastrophen und andere außergewöhnliche Ereignisse oder eine anderweitige mangelnde Verwendbarkeit des Vermögensgegenstandes sein.

Eine Form der außerplanmäßigen Abschreibung stellt auch die Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG so genannter geringwertiger Wirtschaftsgüter, d. h. Güter mit einem Anschaffungs- oder Herstellpreis unter 800 €, dar.