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Abschreibung, leistungsbedingte

Abschreibungsverfahren (→ Abschreibungsverfahren), das den Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes nach Maßgabe der Inanspruchnahme bzw. tatsächlichen Nutzung im Abschreibungsjahr ansetzt.

Problematisch bei dieser Methode ist die Prognose der zu erwartenden jährlichen Inanspruchnahme bzw. Leistungsabgabe des Vermögensgegenstandes, um einen Abschreibungsplan über die gesamte Nutzungsdauer aufstellen zu können.

Häufig wird dieses Problem dadurch gelöst, dass die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) durch die Gesamtkapazität dividiert werden und damit ein Abschreibungssatz pro erstelltem Gut entsteht (z. B. AHK = 100 000 € geteilt durch 25 maximal erstellbarer Leistungseinheiten = Abschreibungssatz 4 € pro Stück).

Die Multiplikation des Abschreibungssatzes pro Stück mit der tatsächlichen Leistungsmenge eines Jahres ergibt dann den Abschreibungsbetrag des jeweiligen Rechnungsjahres.

Die handelsrechtlich uneingeschränkt erlaubte Methode wird in der Steuerbilanz gem. § 7 EStG nur zugelassen, wenn sie wirtschaftlich begründbar ist, d. h. wenn die Leistungserbringung in den einzelnen Nutzungsjahren erheblich schwankt und wenn die jährliche Leistungsmenge nachgewiesen, d. h. gemessen werden kann.