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Abschreibung, lineare

Abschreibungsverfahren (→ Abschreibungsverfahren), das den Werteverzehr eines Vermögensgegenstandes gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilt. Der Abschreibungsbetrag pro Jahr wird damit durch eine einfache Division der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) durch die in Jahren gemessene Nutzungsdauer ermittelt (z. B. 100 000 € AHK geteilt durch 8 Jahre ND = jährlicher Abschreibungsbetrag 12 500 €).

Die lineare Abschreibung setzt im Gegensatz zur leistungsbedingten Abschreibung eine weitgehend gleichmäßige Nutzung bzw. Inanspruchnahme des Gegenstandes voraus. Trotz dieser meist unrealistischen Annahme (meist anfänglich höhere Wertminderung durch technischen Fortschritt) wird die lineare Abschreibung im Gegensatz zur degressiven Methode in der Praxis häufiger angewandt. Gem. § 7 EStG ist die lineare Abschreibung in der Steuerbilanz zulässig.