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Abschreibung, progressive

Abschreibungsverfahren (→ Abschreibungsverfahren) mit jährlich steigenden, d. h. progressiven Abschreibungsbeträgen.

Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung darf in der Handelsbilanz z. B. für Vermögensgegenstände wie Obstplantagen oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die eine anfänglich geringe Nutzung und später höhere Nutzung des Gegenstandes voraussetzt, progressiv abgeschrieben werden. In der Steuerbilanz ist die progressive Abschreibung gem. § 7 EStG verboten.