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Adblocker

Software, die Werbebanner auf einer Webseite identifiziert und ausblendet. Hiermit wird dem Anbieter der Webseite, auf der die Werbung geschaltet ist, die Möglichkeit genommen, entsprechende Einkünfte durch das Anklicken der Werbung durch die Nutzer zu erzielen. Das Unternehmen, auf die die Werbung verlinkt ist erzielt damit eine reduzierte mögliche Reichweite bei Interessenten.

Hintergrund ist, dass Nutzer sich zunehmend von Werbung auf Internetseiten gestört fühlen und deshalb die Werbeblocker installieren oder im Webbrowser aktivieren. Aus Sicht der Betreiber von Webseiten gefährden Ad Blocker deren wirtschaftliche Erlössituation, sofern diese ihre Inhalte ganz oder teilweise über Werbeeinnahmen finanzieren.

Deshalb bitten viele bekannte Seiten ihre Nutzer, keinen Ad Blocker zu benutzen. Als nicht-juristische Reaktion auf Adblocker setzen Betreiber von Webseiten im Gegenzug auf Technologielösungen, die den Adblocker austricksen. Wie hoch der Anteil der User auf Webseiten ist, die einen Adblocker installiert haben, hängt von mehreren Faktoren ab: vom benutzten Browser, von den Inhalten der Seite und von der Zusammensetzung der Userschaft.

Der Bundesgerichtshof hat den Einsatz von Adblockern erlaubt und die Klage eines großen deutschen Verlags gegen einen Softwareanbieter abgewiesen. In dem Angebot des Werbeblockers sei kein unlauterer Wettbewerb und auch keine rechtswidrige aggressive Geschäftspraxis zu sehen. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege letztlich beim Nutzer und nicht bei dem beklagten Unternehmen.