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Aktivierung, handelsrechtliche

Ansatz und Ausweis eines Vermögensgegenstandes (einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten) auf der Aktivseite der → Handelsbilanz. Voraussetzung ist, dass zum einen ein Vermögensgegenstand vorliegt – hierzu müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein – und zum anderen die bestehenden spezifischen Aktivierungspflichten, -wahlrechte und -verbote beachtet werden.

Die IFRS und US-GAAP knüpfen nicht am Begriff des Vermögensgegenstandes, sondern am Begriff des „Asset“ (Vermögenswert) an und beinhalten abweichende Aktivierungspflichten, -verbote und -wahlrechte. Im Gegensatz zur Aktivierung regelt die Passivierung den Ansatz und Ausweis auf der Passivseite der Bilanz.