Unterschrift eines Bezogenen (Akzeptant) auf einem Wechselformular. Mit dem Akzept wird aus der Tratte (Wechsel ohne Akzept) eine vollständige Wechselurkunde, wobei zu beachten ist, dass auch ohne die Unterschrift des Bezogenen der Wechsel gültig sein kann, wenn die acht gesetzlichen Bestandteile (→ Wechsel) vorliegen.