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Bankgeheimnis

Grundsätzliche Pflicht eines Kreditinstitutes zur Verschwiegenheit über Kundendaten, die in Deutschland im so genannten Bankenerlass der → Abgabenordnung (AO) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) geregelt ist.

Danach haben Banken eine generelle Verschwiegenheitspflicht über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden gegenüber Dritten. Lediglich bei gesetzlichen Vorschriften, behördlichen Anordnungen oder in Strafverfahren ist die Bank zur Auskunft verpflichtet.

Mit der Einführung der Zinsabschlagsteuer wurde allerdings ein Kontenabrufverfahren eingeführt und ist in der → Bankenunion ein Zugriff von EZB und nationaler Bankenaufsicht auf Bankdaten unter bestimmten Bedingungen möglich.

Die USA hat nach der Finanzkrise 2008 bereits 2010 ein Gesetz erlassen (Foreign Account Tax Compliance Act – FATCA), das Auskünfte von ausländischen Banken über US-Bürger für US-Steuerbehörden erlaubt. Inzwischen haben die OECD-Mitgliedsländer 2014 einen gemeinsamen Standard zum automatischen Informationsaustausch entwickelt (Standard for Automatic Exchange of Financial Account Information).

Trotz nationalen Datenschutzgesetzen kann faktisch von einem echten Bankgeheimnis nicht mehr gesprochen werden.