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Bankgeschäft

Gemäß § 1 KWG (Kreditwesengesetz) Wertpapiergeschäfte, Kreditgeschäfte, Zahlungsverkehrsgeschäfte und sonstige Geschäfte. Unternehmen, die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben, benötigen nach § 32 KWG eine Erlaubnis der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Bankgeschäfte sind nach KWG: Wertpapiergeschäfte wie Finanzkommissions-, Depot-, Investment- und Emissionsgeschäfte.

Kreditgeschäfte wie Gelddarlehen/Akzeptkredite, Diskontgeschäfte und Garantiegeschäfte. Zu den Zahlungsverkehrsgeschäften zählen das Girogeschäft und E-Geld-Geschäft. Unter Sonstige Geschäfte fallen Einlagengeschäfte und Darlehenserwerbsgeschäfte. Zu den Bankgeschäften unter Zeitaspekten zählen die vier Geschäfte Kassageschäft, einfaches Kreditgeschäft, Termingeschäft und das Kreditanlagengeschäft.