Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Bardepot

Unverzinsliche Zwangseinlage von inländischen Kreditnehmern bei der Deutschen Bundesbank in Höhe des jeweils geltenden Bardepotsatzes, die aus dem Ausland Kredite aufnehmen.

Der Bardepotsatz wird von der Deutschen Bundesbank aufgrund des § 23 Außenwirtschaftsgesetz (AWG) festgelegt.