1985 in Kraft getretenes und am 25. 9. 1996 zuletzt geändertes Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und verstärkten Sanktionierung von → Schwarzarbeit.
Einzelregelungen sind z. B. Unterstützungszahlungen für Arbeitnehmer, die aus einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln, die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen, Lohnkostenzuschüsse für Arbeitslose in Umweltmaßnahmen, sozialen Diensten und der Jugendhilfe, verlängerte Arbeitslosenhilfe für gemeinnützige Arbeiten oder verstärkte Sanktionen gegen Schwarzarbeit.