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Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG)

1985 in Kraft getretenes und am 25. 9. 1996 zuletzt geändertes Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und verstärkten Sanktionierung von Schwarzarbeit.

Einzelregelungen sind z. B. Unterstützungszahlungen für Arbeitnehmer, die aus einer Vollzeit- in eine Teilzeitbeschäftigung wechseln, die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen, Lohnkostenzuschüsse für Arbeitslose in Umweltmaßnahmen, sozialen Diensten und der Jugendhilfe, verlängerte Arbeitslosenhilfe für gemeinnützige Arbeiten oder verstärkte Sanktionen gegen Schwarzarbeit.