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Betriebseinnahmen

Positive Rechengröße im Rahmen der Gewinnermittlung. Diese müssen nicht in Geld bestehen, vielmehr sind auch Sachleistungen als (Betriebs-) Einnahme gemäß § 8 EStG anzusetzen. Sie sind dann mit dem ortsüblichen Preis anzusetzen. So wie bei den Betriebsausgaben zerfällt auch der Betriebseinnahmenbegriff in zwei Kategorien.

Beim Betriebsvermögensvergleich werden unter Betriebseinnahmen Erträge verstanden, die der abzurechnenden Periode zuzurechnen sind, unabhängig davon, wann sie zahlungswirksam werden. Bei der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung sind Betriebseinnahmen mit Einzahlung gleichzusetzen, d. h. es gilt das Zuflussprinzip des § 11 EStG.

Es werden als Betriebseinnahmen nur Einzahlungen berücksichtigt, die dem Grunde und dem Zahlungszeitpunkt nach in der Abrechnungsperiode angefallen sind. Einige Ausnahmen gibt es für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, die kurze Zeit (bis 10 Tage) nach Ende der Abrechnungsperiode angefallen sind.