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Betriebsergebnis

Erfolgsgröße in der Betriebsergebnisrechnung, die in der Regel nicht mit dem handelsrechtlichen Ergebnis der Finanzbuchhaltung, dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag, übereinstimmt, da bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses bestimmte Kostenbestandteile verrechnet werden, die in der handelsrechtlichen Rechnungslegung nicht (z. B. die kalkulatorischen Zinsen auf das eigenfinanzierte betriebsnotwendige Kapital) oder nicht in gleicher Höhe (z. B. die kalkulatorischen Abschreibungen auf Basis von Wiederbeschaffungswerten) angesetzt werden.

Das Betriebsergebnis stellt in der Regel eine unternehmensinterne Größe dar, die nicht veröffentlicht wird. Soweit in der handelsrechtlichen GuV eine Erfolgsspaltung in ein „Betriebliches Ergebnis“ und ein „Finanzergebnis“ erfolgt, ist das ausgewiesene betriebliche Ergebnis nicht identisch mit dem internen auf Basis von kalkulatorischen Größen ermittelten Betriebsergebnis, wenngleich von manchen Unternehmen auch in der externen GuV die Bezeichnung „Betriebsergebnis“ verwendet wird.