Durch Täuschung verursachte Schädigung eines Vermögens, wodurch sich der Täter zu Unrecht bereichern will (§ 263 StGB).
Die Täuschungshandlung beruht auf einem bewusst herbeigeführten Irrtum (→ Anfechtung).
Durch Täuschung verursachte Schädigung eines Vermögens, wodurch sich der Täter zu Unrecht bereichern will (§ 263 StGB).
Die Täuschungshandlung beruht auf einem bewusst herbeigeführten Irrtum (→ Anfechtung).