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Elektronische Datenverarbeitung (EDV)

Nach der DIN-Norm 44300 eine Funktionseinheit zur Verarbeitung von → Daten, insbesondere zur Durchführung mathematischer, umformender, übertragender und speichernder Operationen.

Der Begriff „elektronisch“ wird in diesem Zusammenhang heute nicht mehr verwendet, ist jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch üblich. Synonym werden Begriffe wie Rechensystem, Rechenanlage, Datenverarbeitungsanlage oder Computer verwendet. Grundsätzlich zählen zur Datenverarbeitung alle Vorgänge, die sich auf die Erfassung, Speicherung, Übertragung oder Transformation von Daten beziehen.

Ein wesentliches Kennzeichen der EDV ist die Automatisierung, d. h. dass Computer die ihnen gegebenen Anweisungen weitgehend selbständig und ohne weitere manuelle Eingriffe abarbeiten. Die enorme Arbeitsgeschwindigkeit und Speicherkapazität von Computern ermöglicht die Bearbeitung großer Datenmengen, die ohne Einsatz der EDV nicht möglich wären.