Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Firma

Gem. § 17 HGB der Name, unter dem ein → Kaufmann im Handel seine Geschäfte betreiben und die Unterschrift abgeben kann. Ein Kaufmann kann unter dieser Firma klagen und verklagt werden. Je nach Rechtsform ist die Firma bzw. der Firmenname durch entsprechende Zusätze, die die Rechtsform verdeutlichen, unterschiedlich geregelt (§§ 18 ff. HGB).

Die Fortführung eines Geschäftes mit einem neuen Inhaber unter alter Firmenbezeichnung wird als „abgeleitete Firma“ bezeichnet und ist gem. § 31 HGB im Handelsregister einzutragen.