Erlös, der durch eine zusätzlich verkaufte Leistungseinheit entsteht und den → Grenzkosten gegenübergestellt werden kann. Wird statt dem zahlungsorientierten Erlös die Güterentstehung bzw. Leistung unabhängig von deren Verkauf und Einnahmewirkung betrachtet, so wird von Grenzertrag bzw. Grenzleistung gesprochen.